12. Juli 2019
Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau
Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau
Der Bundesrat hat am 28.6.2019 den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Das Gesetzt ist nun noch vom Bundespräsidenten zu unterzeichnen.
Damit wird privaten Investoren ermöglicht, befristet für 4 Jahre 5% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen. Und dies zusätzlich zur bereits geltenden linearen Abschreibung von 2%. Damit können in den ersten 4 Jahren insgesamt 28% der Kosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Die Sonderabschreibung ist auf Neubauten begrenzt mit Kosten von maximal 3.000 Euro pro Quadratmeter, wodurch der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden soll.
Wir informieren Sie gerne zu den Voraussetzungen für die Anwendung der neuen Sonderabschreibungen auf Mietwohnungsneubauten. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu unseren Standorten in München oder Würzburg auf.