21. Januar 2018

Die UG (haftungsbeschränkt) - Bedeutung, Vor- und Nachteile der „Mini-GmbH“

 

Die UG (haftungsbeschränkt) bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird auch als „kleine Schwester“ der GmbH bezeichnet. Die Möglichkeit sein Unternehmen mittels einer UG zu gründen besteht erst seit dem 01.11.2008 durch das in Kraft treten des MoMiG. § 5a GmbHG sieht seitdem die Unternehmergesellschaft vor, als Sondervariante der GmbH und dient als Einstiegsvariante in die Rechtsform der GmbH, da Sie schon mit einer Stammeinlage von einem Euro gegründet werden kann.

 

Im folgenden Beitrag der Kanzlei Keß & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB können Sie die wichtigsten Fakten nachlesen, die es bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) zu beachten gibt, bekommen einen Überblick welche Steuerbelastungen und welche Vorteile und Nachteile der UG (haftungsbeschränkt) verbunden sind. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Themen rund um die Steuerberatung Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Steuerkanzlei am Standort München oder Würzburg auf.

 

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