01. Juni 2016
Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Da es sich bei der UG bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) um eine GmbH handelt, gelten für die Gründung die Gründungsschritte, die auch für die GmbH gelten. Aufgrund der Tatsache, dass eine Sachgründung nicht möglich ist, entfallen darauf bezogene etwaige Vorkehrungen, wie etwa ein Sachgründungsbericht.
Im folgenden Beitrag finden Sie eine Checkliste der Kanzlei Keß & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB mit den wichtigsten Punkten, die für die Gründung einer UG bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu beachten sind. Sollten Sie zur Unternehmensgründung oder zu anderen Themen rund um die Steuerberatung Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Steuerkanzlei am Standort München oder Würzburg auf.